Ablehnungsgründe
Versicherer sind oft zögerlich,
wenn es um die Anerkennung einer Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer eine einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat oder einen Anspruch aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Rahmen einer Renten- oder Lebensversicherung (BUZ) geltend macht.
Wohl nicht zuletzt, weil mitunter keine unerhebliche Versicherungsleistungen vereinbart sind.
Nicht nur, dass in aller Regel eine monatliche Rente im Leistungsfall geschuldet ist, zumeist hat der Versicherungsnehmer auch einen Anspruch auf Prämienfreistellung versichert.
In der Praxis finden sich deshalb immer wieder dieselben Ablehnungsründe, die im Folgenden kurz dargestellt sind.
Meine Erfahrung zeigt allerdings, dass viele Versicherer ihre Leistung vorschnell und unbegründet ablehnen.
Mit der entsprechenden Begründung, erforderlichenfalls auch mit der Bestreitung eines Klageverfahrens, habe ich schon so einigen Mandanten zu Ihrem Recht verholfen und eine monatliche Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente oder eine lukrative Einmalzahlung in Form eines Vergleiches erreicht.
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Nicky Rieche
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