Sie reguliert Schäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zugefügt hat.
Entscheidend ist in aller Regel, dass der Dritte nicht selbst Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person ist, etwa im Rahmen von Familienversicherungen, wenn die Familienmitglieder in häuslicher Gemeinschaft leben, denn bei diesem Personenkreis entfällt die Eintrittspflicht des Versicherers (Beispiel: Die Mutter lässt das Smartphone der in häuslicher Gemeinschaft lebenden, mitversicherten Tochter fallen).
Die private Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab:
Sie zahlt grundsätzlich nicht, wenn / bei
Der Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird nach meiner Erfahrung vom Versicherer gerade bei betragsmäßig höheren Schäden gern erhoben, denn bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt oder unter Umständen ganz versagt werden.
Da es hier immer auf den Einzelfall und eine Auslegung ankommt, sollten Sie sich nicht vorschnell mit einer Ablehnung zufrieden geben.
Es kommt auf Details und die richtige Argumentation an, hier helfe ich Ihnen, Ihren Anspruch durchzusetzen!
Wichtig:
Ersetzt wird grundsätzlich nur der Zeitwert, nicht der Neuwert!
Durch den Schadensersatz, den der Haftpflichtversicherer leistet, soll der Geschädigte nur so gestellt werden, als sei der Schaden nicht verursacht worden, es soll jedoch nicht besser gestellt werden.
Gerade bei hochwertigen Möbeln oder teuren elektronischen Geräten oft ein Ärgernis, denn hier reichen die ersetzten Kosten meist nicht aus, tatsächlich einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer lässt durch Unachtsamkeit das Handy des Freundes fallen, welches auch durch eine Reparatur nicht wiederhergestellt werden kann. Der Versicherer wird hier nur den Wert ersetzen, den das Gerät zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles hatte. Ist das Mobiltelefon bereits zwei Jahre alt, werden hier erhebliche Abzüge vorgenommen, die meist nicht ausreichen, ein neues Gerät anzuschaffen.
Gut zu wissen ist,
dass die private Haftpflichtversicherung Sie nicht nur gegen die wirtschaftlichen Folgen der durch Sie verursachten Schäden absichert, sondern sie wehrt auch Schadensersatzansprüche ab, die jemand zu Unrecht gegen Sie geltend macht.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Abwehr der Ansprüche, stellt Ihnen hierzu einen Anwalt und trägt die erforderlichen Kosten auch in einem gerichtlichen Verfahren.
"Frau Lehmann hat uns bisher in bereits 4 Fällen erfolgreich vertreten. Diese Anwältin kämpft für das Gute und geht auch gegen korrupte Kollegen vor. Durch Frau Lehmann haben wir gemerkt, dass der Rechtsstaat noch funktioniert. Ich danke Ihr für das bisher Geleistete. Danke."
Daniel Wothe
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