warum Vorsorge so wichtig ist
In gesunden Tagen an Krankheit oder das Alter denken, fällt vielen Menschen schwer.
Trotzdem möchte ich Ihnen aufzeigen, weshalb es so wichtig ist, sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorge zu beschäftigen, damit Sie im Fall der Fälle gewappnet sind.
Ob ein Unfall, eine Krankheit oder typische altersbedingte Leiden, es gibt viele Situationen, in denen man seine Geschäfte nicht mehr selbst oder nur noch eingeschränkt selbst besorgen kann.
Um zu verhindern, dass in all diesen Fällen ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt wird, sollte man bereits im Vorfeld eine sogenannte Vorsorgevollmacht erteilen.
Dabei handelt es sich um ein Schriftstück oder Formular, in dem Sie Personen Ihres Vertrauens als Bevollmächtigte benennen können, die im Ernstfall für Sie tätig werden.
Dabei können im Rahmen einer Vorsorgevollmacht alle möglichen Lebensbereiche abgedeckt werden, möglich ist hingegen auch, die Vollmacht auf einzelne Bereiche zu beschränken.
Was sinnvoll ist und wovon dringend abzuraten ist, erläutere ich Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Ziel ist es, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und mit der Sie die Sicherheit haben, zu jedem Zeitpunkt optimal geschützt zu sein.
Und damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch gefunden und eingehalten wird, übernehme ich im Anschluss an die Erstellung auch die Eintragung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für Sie.
So sind Sie bestmöglich für die Zukunft abgesichert.
Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sind mit etwa 250,00 € netto überschaubar, in vielen Fällen ist sogar die Abrechnung über eine bestehende Rechtsschutzversicherung möglich. Hierzu berate ich Sie gern im Vorfeld.
Sprechen Sie mich an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Es soll schnell und umkompliziert gehen? Auch eine telefonische Beratung ist möglich. In diesem Fall übersende ich Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorab per E-Mail und wir besprechen alle Fragen ganz einfach telefonisch.
Patienten und Patientinnen haben die Möglichkeit, mit einer Patientenverfügung vorsorglich zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt werden sollen oder welche zu unterlassen sind.
So kann beispielsweise vorab festgelegt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Wiederbelebung, künstliche Ernährung oder Organspende stattfinden soll oder eben auch nicht.
Dabei sind viele Gebiete denkbar, in denen persönliche Wünsche festgehalten werden können.
Ich erläutere Ihnen, welche einzelnen Bereiche Sie vorab definieren können und worauf es ankommt, um die Patientenverfügung rechtssicher zu gestalten.
Gemeinsam erstellen wir eine Patientenverfügung, die genau Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht, damit Sie die Gewissheit haben, dass auch in dem Fall, dass Sie auf Ihre medizinische Versorgung keinen Einfluss mehr nehmen können, nach Ihren Vorgaben gehandelt wird.
Sprechen Sie mich hierzu gern an oder vereinbaren Sie einen Termin! Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Wichtig zu wissen ist, dass viele Banken für Bankgeschäfte eine Vorsorgevollmacht allein nicht als ausreichend ansehen. Banken stellen sogenannte Konto- und Depotvollmachten, die Sie bei Ihrem jeweiligen Kreditinstitut hinterlegen können.
Darin benennen Sie Personen, die im Fall der Fälle auf Ihre Konten, Depots, Sparbücher usw. Zugriff haben sollen. Etwa um Mietzahlung verlassen zu können oder Bargeld abzuheben.
Dazu vereinbaren Sie einfach einen Termin bei Ihrer Bank. Zum Termin gehen Sie gemeinsam mit Ihren gewünschten Bevollmächtigten und füllen direkt vor Ort die entsprechenden Formulare der Bank aus. Personalausweise nicht vergessen!
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"Ich kann die Frau Lehmann und ihre Kanzlei nur empfehlen. Frau Lehmann hat mir bereits mehrere Male in verschiedenen Angelegenheiten geholfen und beraten. Dabei überzeugt die Kanzlei steht’s mit Kompetenz, Fachwissen und Verständnis. Besonders gut hat mir gefallen das ich schnell Hilfe bekommen habe besonders bei zeitkritischeren Angelegenheiten."
Nancy Müller
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