Wenn der Weihnachtsbaum in Flammen aufgegangen ist, ein Sturm den Baum vor Ihrem Haus auf Ihr Dach befördert hat, ein Rohrbruch zu einer Überschwemmung geführt hat oder Einbrecher Ihre Wohnung verwüstet oder Sie ausgeraubt haben, kommen mehrere Versicherungen in Betracht.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, was von Ihrer Hausratversicherung überhaupt abgedeckt ist?
Drehen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung gedanklich auf den Kopf. Alles, was nun herausfällt, gehört zum Hausrat und ist über die Hausratversicherung versichert. Sie kommt in aller Regel für Schäden auf, die durch
- Feuer
- Blitzschlag / Überspannung
- Explosion / Implosion
- Einbruch
- Sturm ab Windstärke 8
- Hagel
-Leitungswasser
entstanden sind.
Häufig wird der Versicherungsschutz um Fahrraddiebstahl oder eine Glasversicherung erweitert.
Sie leistet im Schadensfall meistens nach dem Neuwert, also dem Wert, der aufgewendet werden muss, um Sachen gleicher Art und Güte wieder anzuschaffen (Wiederbeschaffungswert).
In selten Fällen ist eine Versicherung nach dem aktuellen Zeitwert abgeschlossen.
Streit entsteht häufig bei der sogenannten Unterversicherung. Dabei ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, die Versicherung will den Schaden im Leistungsfall dann nur anteilig ersetzen. Deshalb ist es wichtig, einen sogenannten Unterversicherungsverzicht im Vertrag zu vereinbaren. Ist dieser Vertragsbestandteil, muss die Versicherung den vollen Schaden übernehmen, auch wenn die Schadensumme tatsächlich über der Versicherungssumme liegt.
Wussten Sie, dass nahezu alle Hausratversicherungen als Inflationsausgleich 10 % Vorsorgeleistungen und eine Reihe von Zusatzleistungen wie Schlossreparatur, Aufräumungskosten, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten enthalten?
Was bei Ihnen versichert ist, zeigt ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Gern berate ich Sie hierzu und setze Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch!
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die an der Immobilie selbst entstanden sind. Zumeist sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:
- Feuer
- Blitzschlag / Überspannung
- Explosion / Implosion
- Sturm ab Windstärke 8
- Leitungswasser.
Der Versicherungschutz kann im Rahmen einer Elementarversicherung zusätzlich erweitert werden. Dann sind üblicherweise folgende Gefharen zusätzlich versichert:
- Starkregen
- Überschwemmung
- Rückstau.
Im Leistungsfall zahlt der Versicherer die Reparaturkosten oder die Wiederherstellung, also den Wiederaufbau, zum Neupreis.
Sie wollen wissen, was Ihre Versicherung konkret abdeckt? Einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen! Oder rufen Sie mich an!
Ich berate Sie gern - von der Schadenmeldung bis zur vollständigen Regulierung mit dem Versicherer!
Ihre Lagerhalle ist in Brand geraten? Der Betrieb steht still, weil ein Blitzschlag Ihre IT lahmgelegt hat? Ein Rohrbruch hat Ihr gesamtes Büro oder die Praxis überflutet?
Zeit ist Geld und so ist mir bewusst, dass nun schnelle Hilfe gefragt ist. Wenn die Bänder stillstehen oder im Büro nicht gearbeitet werden kann, zählt jede Minute.
Und deshalb verliere ich keine Zeit und setze mich unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Damit der Schaden schnell behoben werden kann und der Geschäftsbetrieb wieder wie gewohnt weiterlaufen kann.