Das Schmerzensgeld hingegen soll einen finanziellen Ausgleich für erlittene, immaterielle Schäden schaffen. Seine Bezifferung ist von vielen Faktoren abhängig u.a.:
- Art, Dauer und Schwere erlittener Schmerzen
- Art und Dauer der Genesung (Dauerschaden?)
- erforderliche Einnahme von Medikamenten, gerade wenn sie nebenwirkungsreich sind
- Erforderlichkeit von weiteren Operationen, weiteren (langwierigen) Krankenhausaufenthalten
- Strahlungsintensive Befunderhebung
- Grad der Beeinträchtigung im Alltag / im Beruf / in der Freizeit
- Verlust von Lebensfreude
- Verlust sexueller Freuden, Unfruchtbarkeit
- Verlust von Hobbies
- Psychische Leiden, Depression
- Alter der Patienten
Ein festgelegten Betrag gibt es hier nicht. In der Praxis recherchieren Rechtsanwälte und Gerichte in veröffentlichten Entscheidungen und sog. Schmerzensgeldtabellen nach Urteilen mit ähnlichem Sachverhalt und den dort ausgeurteilten Schmerzensgeldbeträgen.
"Frau Lehmann vertrat/vertritt mich seit einem schweren Unfall in nun mittlerweile drei Fällen gerichtlich sowie außergerichtlich. Vor jedem Fall wurde ich sowohl ausführlich über den Verfahrensverlauf sowie potentiellen Erfolg/Misserfolg aufgeklärt und beraten als auch im Anschluss kompetent vertreten. An Frau Lehmann schätze ich ihre freundliche, ehrliche und vor allem höchst engagierte Art. Sie kann sich sehr gut in die Probleme und Bedürfnisse ihrer Mandant*n einfinden und scheut keinerlei Mühe für deren Recht zu kämpfen. Alles in allem eine Topanwältin, deren Kanzlei ich jederzeit gerne weiter empfehlen werde."
D L
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