Ob Klimawandel oder regional übliche Wetterphänomene, die Zahl der Unwetter nimmt in Deutschland stetig zu.
Dabei entstehen durch Gewitter, Starkregen, Hagel, Wind- oder Orkanböenm teils erhebliche Schäden, mit entsprechen hohen Schadensummen für weitere Teile der Versicherungswirtschaft.
Doch wer trägt den Schaden, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, ein Baum auf´s Auto fällt, Hagel Autos und Gebäude beschädigen, der Keller wegen Starkregen vollläuft oder ein Blitzeinschlag zu Überspannungsschäden oder gar einem Brand geführt hat?
Welche Versicherung im Schadenfall eintrittspflichtig ist und welche Voraussetzungen für einen Versicherungsfall erfüllt sein müssen, hängt davon ab, durch welches Ereignis welcher Schaden entstanden ist.
Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen:
- Die Hausratversicherung reguliert Schäden am gesamten Hausrat, also an Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung usw.
- Bei Schäden am Haus ist an die Wohngebäudeversicherung zu denken. Ob Carports, Garagen, Gartenhäuschen oder Schuppen ebenfalls versichert sind, kann nur ein Blick in die Versicherungspolice beantworten.
- Dringt Wasser in das Gebäude ein oder sind Schäden durch Erdrutsche, Lawinen, Schneedruck oder Erdbeben entstanden, kommt eine Elementarschadenversicherung zum Tragen.
- Die private Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Dritten entstanden sind, etwa wenn durch einen Sturm herabfallende Dachziegel oder Blumenkästen Personen geschädigt haben oder fremde Autos oder Häuser beschädigt oder zerstört wurden. Auch bei Schäden durch umgestürzte Bäume, die auf dem Auto des Nachbarn oder dem Gartenzaun gelandet sind, ist an die private Haftpflichtversicherung zu denken.
- Für Schäden am PKW kann die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung eintrittspflichtig sein. Welcher Teil der KFZ-Versicherung eintrittspflichtig ist, dazu erfahren Sie weiter unter mehr!
Was genau von der Versicherung zu Regulierung ist, ergibt sich ganz grundsätzlich aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen.
Erfahren Sie hier mehr zur Eintrittspflicht bei Wasserschäden.
Oder informieren Sie sich hier gezielter zu Sturm- und Hagelschäden.
Sie wollen es genauer wissen? Der Versicherer macht Probleme bei der Regulierung oder lehnt eine Regulierung teilweise oder ganz ab? Rufen Sie mich an, ich weiß Rat und unterstütze Sie!
Bei Sturm und Hagelschäden am KFZ ist an die Teilkaskoversicherung zu denken. Voraussetzung ist zumeist allerdings, dass der Schaden ab einer Windstärke von mindestens 8 Bft entstanden sein muss. Bei einer Vollkaskoversicherung ist die Regulierung hingegen unabhängig von der Windstärke.
Die Vollkaskoversicherung greift auch dann, wenn der Schaden selbst verschuldet ist, zum Bespiel wenn der Fahrer gegen einen Ast oder einen umgestürzten Baum gefahren ist. Problematisch kann sein, dass in vielen Fällen lediglich der Zeitwert des KFZ und nicht der Wiederbeschaffungswert versichert ist.
Für Wasserschäden an parkenden Autos ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Der Versicherer kann eine Regulierung allerdings ablehnen, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet entfernt wurde, obwohl eine Entfernung, etwa aufgrund eines angekündigten Unwetters, möglich gewesen wäre. Auch eine Vollkaskoversicherung kann die Regulierung wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen.
Wie immer kommt es auch hier auf Ihre KFZ-Versicherung und die Bedingungen an. Ich helfe Ihnen im Schadenfall gerne mit anwaltlicher Beratung und Unterstützung.