Private Krankenversicherung

 
Private Krankenversicherung

Auf die Versicherungsbedingungen kommt es an!
private Krankenversicherung Krankentagegeld Fachanwalt Potsdam, Berlin, Stahnsdorf, Kleinmachnow, Werder, Brandenburg, Trebbin

Private Krankenversicherung


Sie sind privat krankenversichert? Ihre PKV hat die Kostenübernahme für eine Behandlung ganz oder teilweise abgelehnt?


Sie wollen vor einer kostspieligen Behandlung, Operation oder Therapie wissen, ob die geplante medizinische Maßnahme von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen wird?


So würden Sie zum Beispiel gern einen aufwendigen medizinischen Check-up machen, sich die Augen lasern lassen oder sich einer In-vitro-Fertilisation unterziehen?


Die Kosten Ihrer (alternativen) Krebsbehandlung sind so hoch, dass Sie vorher eine Leistungszusage Ihrer Versicherung einholen wollen?


Oder Sie wünschen eine Behandlung im Ausland, etwa in den USA, weil dort die Erfolgsaussichten besser sind?


Vielleicht haben Sie auch eine Beitragserhöhung erhalten? Und natürlich sollen Sie nun jeden Monat deutlich höhere Beiträge zahlen und fragen sich, ob das rechtens ist? Sie haben davon gehört, dass Gerichte Beitragserhöhungen etwa der AXA teilweise für unzulässig halten? Sie möchten nun wissen, ob auch bei Ihnen Chancen bestehen, die Beitragserhöhung abzuwehren?


Fast 11 % der Bevölkerung sind in der privaten Krankenversicherung versichert. Dabei ist die Tarifwelt so vielseitig, dass eine fundierte Aussage zu den Leistungen Ihres Versicherungsvertrages nicht ohne eine Prüfung Ihrer Versicherungsbedingungen möglich ist.


Basistarife etwa gehen selten über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, während Top- oder Premiumtarife viele Leistungen einschließen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind, wie zum Beispiel Heilpraktiker, Homöopathie, Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus oder zahlreiche Impfungen.


Dabei kommt es neben der versicherten Leistung, die sich aus der Versicherungspolice ergibt, auf die Versicherungsbedingungen und ggf. die Tarifbedingungen an.


Ich erläutere Ihnen gern, welche Leistungen Ihnen zustehen. Und wenn Sie wünschen, vertrete ich Sie fachanwaltlich.


Damit Sie zu Ihrer gewünschten Behandlung und einer Kostenerstattung kommen und auch in Zukunft wissen, worauf Sie einen Anspruch haben.


Rufen Sie mich an!

Beitragserhöhung


Vielen privat Versicherten ist nicht bewusst, dass eine Beitragsanpassung in der PKV an klare Regeln gekoppelt ist und der Versicherer nicht einfach eine Beitragserhöhung aussprechen kann.


Hier gab es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen hohe Prämien in der privaten Krankenversicherung zur Wehr zu setzen.


Nach dem Gesetz darf der Beitrag in einem Tarif überhaupt erst dann erhöht werden, wenn die Versicherungsleistungen nachweislich um mehr als zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gerade die Begründungspflicht eröffnet durchaus Spielraum, eine Beitragserhöhung abzuwenden.


Gut zu wissen ist allerdings auch,


dass Versicherte, die sich mit ihrer Beitragserhöhung nicht abfinden wollen, ein Sonderkündigungsrecht haben und zu einem anderen Anbieter mit günstigeren Bedingungen wechseln können.


Aber Achtung:

Bei einem Versichererwechsel können die Altersrückstellungen nur dem Basistarif entsprechend mitgenommen werden. Für Ältere und schon länger Versicherte bedeutet das zum Teil einen erheblichen finanziellen Verlust. Zudem können gerade bei Vorerkrankungen Risikozuschläge anfallen.


Bestandskunden haben aber auch die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif bei ihrem bisherigen Versicherer zu wechseln. Hierauf besteht laut § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ein gesetzlicher Anspruch. Der Wechsel erfolgt unter voller Berücksichtigung der Altersrückstellungen und - bei gleichem Leistungsniveau - ohne erneute Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge.


Wer sich gleichwohl gegen die Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in seiner PKV rechtlich zur Wehr setzen will, dem biete ich selbstverständlich fachanwaltliche Unterstützung!


Was der BGH aktuell entschieden hat, können Sie hier lesen!


Sie möchten genauer wissen, wie die Chancen in ihrem speziellen Fall liegen?

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Referenzen Chantal N. Lehmann Rechtsanwältin


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