Verkehrsunfall


 Verkehrsunfall 

in der Regulierung

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Autounfall


Wenn auch vielleicht nicht ganz üblich, befasse ich mich in meiner beruflichen Praxis dennoch häufig mit der Regulierung von klassischen Verkehrsunfällen.


Denn neben den Reparaturkosten, dem Nutzungsausfall, den Leihwagenkosten oder der Wertminderung stehen häufig auch Personenschäden zu Regulierung an.


Und hier schließt sich der Kreis zu meinem Tätigkeitsfeld im Arzthaftungsrecht. Die Bezifferung von Schmerzensgeld erfolgt dabei nach den gleichen Prinzipien wie nach erlittenen ärztlichen Behandlungsfehlern.


Grundsätzlich sind bereits ausgeurteilte Schmerzensgeldbeträge der Gerichte bei der Bezifferung heranzuziehen. Hier kann etwa auf die Celler Schmerzensgeldtabelle oder die Schmerzensgeldtabelle des ADAC zurückgegriffen werden.


Ist aufgrund der erlittenen Verletzungen die Führung des Haushalts nicht möglich, ist auch hier an einen geltend zu machenden Haushaltsführungsschaden zu denken. Was darunter zu verstehen ist, können Sie hier nachlesen!


Sind Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalles? Ich helfe Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!


Übrigens: Wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalles geworden sind und der Gegner die Schuld am Unfall trägt, können Sie sich ganz entspannt anwaltlich vertreten lassen. Denn in dieser Situation steht Ihnen ein Rechtsanwalt zu und der Gegner hat die Kosten für den Anwalt zu tragen.


Rufen Sie mich an!
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