Tierhalterhaftplicht

 
Tierhalterhaftpflicht

und Tierkrankenversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung


Sie schützt Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aufgrund der Tierhaltung entstanden sind.


Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist meist die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB. Danach kann ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht hat, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden.


Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden von Bedeutung, da kleinere Haustiere oft in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.


Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei


  • Personenschäden (etwa Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (etwa zerbissene Kleidung) 
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.


Gut zu wissen,


dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch die Abwehrdeckung gegen zu Unrecht erhobene Ansprüche übernimmt und so Anwalts- und Gerichtskosten trägt.


In einigen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung tatsächlich Pflicht, zum Beispiel bei Kampfhunden.


Die mögliche Versicherungsleistung kann dabei auch eine Kranken- oder OP-Versicherung sein, die bei zuweilen hohen medizinischen Kosten durchaus ratsam sein kann. Möglich ist darüber hinaus auch der Abschluss einer Hundehalterrechtsschutz und die Hundehalterhaftpflichtversicherung.

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Tierkrankenversicherung Tier-OP-Versicherung

Tierkrankenversicherung

Ihr tierischer Liebling ist krank, die Kosten der medizinischen Behandlung hoch und Sie fragen sich, ob hierfür eine Versicherung eintrittspflichtig ist?


Wenn Sie eine Tierkrankenversicherung haben, geben die Versicherungsbedingungen Aufschluss darüber, für welche tiermedizinische Behandlung die Versicherung aufkommen muss.


Eine Tierkrankenversicherung erstattet üblicherweise medizinisch notwendige Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, Medikamente, Unterbringung und Diagnostik.


Im Streit steht hier häufig die Frage, was unter einer "medizinisch notwendigen Behandlung" zu verstehen ist.


Sie haben eine Tier-OP-Versicherung oder eine Hunde-OP-Versicherung?


Die Versicherung erstattet Tierarztkosten bis zur jeweiligen Leistungsgrenze, wenn an dem versicherten Tier aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ein veterinär-medizinisch erforderlicher chirurgischer Eingriff vorgenommen werden muss.


Dabei ist zumeist nicht nur die medizinisch notwendige Operation an sich versichert, sondern auch die Kosten des letzten Behandlungstages vor der OP sowie die Nachsorge, die erforderlichen Medikamente und das Verbandsmaterial und die stationäre Unterbringung samt Überwachung.


Ihre Versicherung verweigert die vertraglich vereinbarte Leistung? Oder der Versicherer hat nur einen Teil der Kosten erstattet?


Ich berate Sie zu der Ihnen zustehenden Leistung und setze Ihre Ansprüche gegen den Versicherer durch!

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Referenzen Chantal N. Lehmann Rechtsanwältin


"Frau Lehmann ist eine freundliche, zuverlässige Anwältin. Ich wurde kompetent vertreten. Für Fragen hatte sie stets ein offenes Ohr. Ich werde mich jederzeit von ihr wieder beraten und vertreten lassen."


Marita

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